Pflegesatzverhandlung

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Kalender 9. Dezember 2024
2 Min.

Erweisen sich die verhandelten Pflegesätze als nicht mehr kostendeckend für eine Pflegeeinrichtung, so werden Verhandlungen mit den Pflegekassen und weiteren Kostenträgern notwendig sein. Dies kann aufgrund der aktuellen Lage der Fall sein, da die Einrichtungen höhere Personalkosten zu verzeichnen haben.

Was ist ein Pflegesatz?

Bei einem Pflegesatz handelt es sich zum einen um Kosten, die für die medizinische Behandlung eines voll- oder teilstationären Bewohners oder Bewohnerin nötig sind. Des Weiteren beinhaltet er auch die medizinisch-therapeutische Pflege, die Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die verhandelten Pflegesätze werden von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Die Differenz wird von den Bewohnern übernommen.

Wann erfolgt eine Pflegesatzverhandlung?

Die Verhandlung über den Pflegesatz erfolgt grundsätzlich bei Gründung einer Pflegeeinrichtung (Erstverhandlung). 

Erfolgt eine Umstrukturierung der Pflegeeinrichtung (nicht nach dem UmwG) muss eine Pflegesatzverhandlung ebenfalls geführt werden. 

Bestehende Pflegeeinrichtungen, die eine höhere Vergütung wollen, bzw. die schlichtweg nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich arbeiten können, haben ebenfalls die Möglichkeit einen Antrag auf Pflegesatzverhandlung zu stellen. Um herauszufinden, ob die bestehenden Pflegesätze ausreichen werden, oder ob neu verhandelt werden muss, lohnt ein Blick auf die betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Geschäftsjahres. Liegen diese Zahlen vor, erfolgt eine Kalkulation über alle Kosten, die in der nächsten Zeit ansteigen werden. Die Vorjahres BWA gibt zudem einen Überblick über die Kosten, die seit der letzten Verhandlung gestiegen sind.

Durch den Mangel an Pflegekräften und die tarifliche Entlohnung in der Pflege ab 1. September 2022 werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Personalkosten betroffen sein. Weitere Kosten, die stetig steigen sind Energiekosten. 

Stellt man die geplanten Einnahmen den kalkulierten Kosten gegenüber, sieht man auf einen Blick, ob die Pflegesätze ausreichend sind.

Ein Blick zu den (geografisch nahen) Mitbewerbern lohnt sich ebenfalls. Was sind die ortsüblichen Preise bei den Konkurrenten? Natürlich mit vergleichbarem Aufbau der Einrichtung und einer gleichen Personenanzahl.

Welche Unterlagen und Dokumentationen werden im Vorfeld für eine Pflegesatzverhandlung benötigt?

Verlangt werden üblicherweise die Bilanzen der letzten drei Jahre, sowie die betriebswirtschaftliche Auswertungen. 

Für die doch sehr aufwändige Vorbereitung zur Pflegesatzverhandlung empfiehlt sich im Vorfeld den Steuerberater mit der Aufbereitung der Kosten zu beauftragen. 

Diese sind Spezialisten und kennen die wirtschaftliche und finanzielle Lage ihrer Pflegemandate am besten.

Zudem muss bei der Verhandlung eine plausible und vorausschauende Berechnung vorgelegt werden. Von zu hoch angesetzten Preisen sollte man absehen. Werden die Kostensteigerungen plausibel dargelegt, wie z.B. die Erhöhung der Strompreise oder Lohnsteigerungen, endet dies in aller Regel mit einem erfolgreichen Abschluss für die Pflegeeinrichtung.

Muss ich als Betreiber einer Pflegeeinrichtung selbst an der Verhandlung teilnehmen? 

Nicht unbedingt. Es ist ratsam nicht alleine an einer Pflegesatzverhandlung teilzunehmen. Nehmen Sie sich einen Experten mit, der genau weiß worauf es ankommt.

Hier haben Steuerberater bzw. Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung ein gutes Gespür  welchen Kosten bis zu welcher Höhe verhandelbar sind und auch wo die Grenzen bei den Pflegekassen liegen.

Ist die Pflegesatzverhandlung zwischen beiden Parteien, also den Trägern der Pflegeeinrichtung und dem Träger der Sozialhilfe abgeschlossen,kommt eine Pflegesatzvereinbarung zustande, welche im Voraus und für einen zukünftigen Zeitraum getroffen wird.

Das sog. Rückwirkungsverbot verhindert, dass die neu verhandelten Sätze rückwirkend ihre Geltung erlangen.

Hinweis: Wenn innerhalb von sechs Wochen keine Pflegesatzverhandlung stattfindet, obwohl schriftlich dazu aufgefordert wurde, setzt die Schiedsstelle (auf Antrag) einer Partei die Pflegesätze unverzüglich fest.

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